Internationaler Instrumentalwettbewerb Markneukirchen
- Der 47. Internationale Instrumentalwettbewerb Markneukirchen 2012 wird für die Fächer
Horn und Tuba
ausgeschrieben.
- Der Wettbewerb ist öffentlich.
- Der Wettbewerb wird vom 10. Mai bis 19. Mai 2012 in Markneukirchen (Vogtland), Freistaat Sachsen, Bundesrepublik Deutschland, veranstaltet.
- Am Internationalen Instrumentalwettbewerb Markneukirchen können junge Solisten jeder Nationalität teilnehmen, die
- im Fach Horn nach dem 1. Januar 1982
- im Fach Tuba nach dem 1. Januar 1980
geboren sind.
- Die Anmeldung (siehe Formular bzw. Onlineanmeldung unter www.markneukirchen.de) ist bis zum 10. Januar 2012 an
Internationaler Instrumentalwettbewerb Markneukirchen
Sekretariat
Am Rathaus 2
D-08258 Markneukirchen
Deutschland
einzusenden.
- Die Teilnehmer müssen dem Anmeldeformular (in Druckschrift) folgende Unterlagen beifügen:
- eine Kopie der Geburtsurkunde oder eines anderen offiziellen Dokumentes
mit Angabe des Geburtsdatums
- Kurzbiographie (deutsch oder englisch)
- ein aktuelles Foto (möglichst digital)
- für die Vorauswahl eine persönlich bespielte CD: Die CD
darf nicht gecuttert, nicht bearbeitet und nicht älter sein
als ein Jahr (die für die Vorauswahl geforderten Werke
stehen bei den Repertoirebestimmungen)
- Bestätigung über die Entrichtung der Verwaltungsgebühr
(Kosten in Verbindung mit der Registrierung und der Vorrunde)
in Höhe von 25,00 € an:
Empfänger: Instrumentalwettbewerb Markneukirchen e.V.
Konto Nr. 360 3000 357
Sparkasse Vogtland
BLZ 870 580 00
IBAN Code: DE19 8705 8000 3603 0003 57
BIC : WELADED1PLX
Verwendungszweck: Name des Teilnehmers/Reg.-Nr.
Auf der Überweisung oder dem Scheck ist der Name des Wettbewerbsteilnehmers in Blockschrift deutlich lesbar anzugeben, auch dann, wenn er nicht selbst einzahlt. Die Verwaltungsgebühr wird in keinem Fall zurückerstattet.
Die oben genannten Unterlagen und Tonträger werden nicht zurückgegeben.
- Anmeldungen, die den Anforderungen des Wettbewerbes nicht entsprechen, werden innerhalb von 10 Tagen nach Eingang zurückgewiesen.
- Die Entscheidung der Vorjury über die Zulassung zum Wettbewerb wird nach erfolgter Auswahl spätestens bis 1. März 2012 mitgeteilt. Die Entscheidungen sind unanfechtbar, Erklärungen dazu werden nicht gegeben. Die zugelassenen Kandidaten erhalten eine schriftliche Zusage. Sie überweisen dann sofort und spesenfrei die Teilnahmegebühr in Höhe von 75,00 €. Diese Gebühr wird in keinem Fall zurückerstattet.
Teilnehmern aus osteuropäischen Ländern kann auf schriftlichen Antrag eine Ermäßigung der Teilnahmegebühr gewährt werden.
- Alle Informationen über den Wettbewerb werden den Teilnehmern persönlich zugesandt. Die Verwaltung des Wettbewerbes hat das alleinige Entscheidungsrecht über die Zulassung. Jeder Teilnehmer erhält eine schriftliche Bestätigung zur Teilnahme am Wettbewerb. Teilnehmer aus dem Ausland können, soweit erforderlich, mit dieser Bestätigung sofort das Einreisevisum beantragen.
- Den Teilnehmern stehen für den Wettbewerb anerkannte Pianisten unentgeltlich zur Verfügung. Eigene Korrepetitoren können privat und auf eigene Kosten mitgebracht werden; deren Name und Anschrift sind auf dem Anmeldeformular einzutragen. Diese Angaben sind verbindlich.
- Verpflegung und Übernachtungskosten sind von den Teilnehmern und Klavierbegleitern selbst zu zahlen. Es stehen preisgünstige Privatquartiere und Hotels zur Verfügung (siehe Anmeldeformular).
- Ab zweiter Auswahlprüfung zahlt das Sekretariat allen Teilnehmern des Wettbewerbes ein Tagegeld in Höhe von 15,00 €. Die Auszahlung erfolgt in bar persönlich an den Wettbewerbsteilnehmer im Rathaus zu den angegebenen Öffnungszeiten.
Anreise:
- An- und Abreise zahlen Teilnehmer und Klavierbegleiter selbst.
Markneukirchen liegt im Bundesland Sachsen.
Zugverbindung:
Nächstgelegener Bahnhof ist Adorf/Vogtland.
Autobahnen: A 9 Berlin-München, A 72 Hof-Dresden,
Abfahrt Plauen Süd, B92 Richtung Bad Brambach, in Adorf B283 Richtung Markneukirchen
Flughäfen: Dresden, Leipzig, Nürnberg, Hof
Teilnehmer und Klavierbegleiter werden am Anreisetag (9. Mai 2012) durch den Fahrdienst des Wettbewerbes vom Bahnhof Adorf/Vogtland abgeholt. Der Fuhrparkservice steht während des Wettbewerbes unentgeltlich für Teilnehmer und Klavierbegleiter zur Verfügung. Nähere Informationen werden nach der Ankunft in Markneukirchen erteilt.
Teilnahmebedingungen:
- Jeder Wettbewerbsteilnehmer erklärt sich bereit, im Zeitraum des Wettbewerbes gegebenenfalls in Veranstaltungen mitzuwirken. Die Vorbereitung auf den Wettbewerb und die Teilnahme an diesem wird dadurch nicht beeinträchtigt. Jeder Teilnehmer bestätigt mit der Anmeldung, sich während der Dauer des Wettbewerbes von allen beruflichen Verpflichtungen oder Konzerten freizuhalten und jederzeit in Markneukirchen erreichbar zu sein.
- Der Veranstalter des Wettbewerbes ist berechtigt, alle Veranstaltungen im Rahmen des Wettbewerbes akustisch und optisch aufzuzeichnen und zur Propagierung des Wettbewerbes zu verwenden.
Der Veranstalter behält sich insbesondere das Recht vor, Rundfunk- und Fernsehanstalten die Übertragung, die Aufzeichnung und Sendung aller Wettbewerbsveranstaltungen zu genehmigen. Für die Wettbewerbsteilnehmer entstehen hieraus keine Vergütungsansprüche.
Die Preisträger verpflichten sich, ohne Honorar im Preisträgerkonzert mitzuwirken.
Die Wettbewerbsorganisation übernimmt keinerlei Haftung für die Instrumente und das Eigentum der Teilnehmer.
Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit allen Bedingungen des Wettbewerbes einverstanden.
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