Internationaler Instrumentalwettbewerb Markneukirchen

WETTBEWERBSABLAUF

10. – 19. Mai 2012

  1. Die Anreise und Einschreibung muss am Mittwoch, dem 9. Mai 2012, bis 17.00 Uhr erfolgen.
    Ein ordnungsgemäß gemeldeter und bestätigter Kandidat, dessen Ankunft sich aus gerechtfertigten Gründen verspätet, kann mit Zustimmung des Präsidenten am Wettbewerb teilnehmen, vorausgesetzt, er trifft während der ersten Auswahlprüfung ein.

  2. Der Wettbewerb wird in jedem Fach in drei Auswahlprüfungen und dem Orchesterfinale ausgetragen. Alle Auswahlprüfungen sowie das Finale sind öffentlich.

  3. Proben finden am Donnerstag, dem 10. Mai 2012 statt.
    Die Vergabe der Probezeiten erfolgt jeweils bei der Anreise. Diese Zeiten sind unbedingt einzuhalten.

  4. Die AUSLOSUNG der Auftrittsfolge der Teilnehmer findet
    am Donnerstag, dem 10. Mai 2012 um 19.00 Uhr
    in der Musikhalle Markneukirchen statt.

    Nach der Auslosung werden die Auftrittszeiten der Teilnehmer durch Aushänge im Informationsbüro (Am Rathaus 2) und in den Wettbewerbslokalen bekannt gegeben. Die Zeiten sind unbedingt einzuhalten. Jeder Kandidat ist verpflichtet, sich persönlich über die Auftrittszeiten zu informieren.

    Im Wettbewerb treten die Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge (Familiennamen) auf. Die durch Los ermittelte Reihenfolge bleibt für alle drei Auswahlprüfungen sowie für das Orchesterfinale verbindlich.

    Die Probezeiten für die einzelnen Auswahlprüfungen vereinbaren die Teilnehmer persönlich mit ihren Klavierbegleitern und lassen diese im Informationsbüro des Wettbewerbes (Am Rathaus 2, Markneukirchen) bestätigen.

  5. Der Wettbewerb beginnt am Freitag, 11. Mai 2012, 9.00 Uhr.

    11.05.- 12.05.2012 Erste Auswahlprüfung
      Ablaufplan HORN
      Ablaufplan TUBA
    13.05.- 14.05.2012 Zweite Auswahlprüfung
      Ablaufplan HORN
      Ablaufplan TUBA
    15.05.2012 wettbewerbsfreier Tag
    16.05.2012 Dritte Auswahlprüfung
      Ablaufplan HORN
      Ablaufplan TUBA
    17.05.2012 Orchesterfinale - Tuba
    18.05.2012 Orchesterfinale - Horn
    19.05.2012 Preisträgerkonzert


  6. Jeder Kandidat ist verpflichtet, 30 Minuten vor seinem Auftritt am angegebenen Austragungsort anwesend zu sein. Dieser Absatz gilt nicht, wenn Umstände eingetreten sind, die der Kandidat nicht verschuldet hat.

  7. Das ausgewählte Programm und die angegebenen Editionen sind verbindlich. Nachträgliche Änderungen werden nicht anerkannt. Dem Kandidaten bleibt es überlassen, die Reihenfolge seiner Vorträge innerhalb einer Auswahlprüfung persönlich zu bestimmen. Wird das geforderte Programm nicht erfüllt oder der Vortrag abgebrochen, hat dies die Disqualifizierung zur Folge.


Wettbewerbsablauf (pdf, 50 KB)